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Torprüfung DD

FAQ – Tore-Prüfung

Antworten auf die häufigsten Fragen zur wiederkehrenden Prüfung von Tore in Dresden.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die UVV Prüfung. Ergänzend gelten die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und die DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen).

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Einheitsfrist. Die konkrete Prüffrist ergibt sich aus drei Faktoren: der Herstellerangabe in der Betriebsanleitung, der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und der tatsächlichen Nutzungsintensität. Üblich ist eine jährliche Prüfung – diese Empfehlung ersetzt aber nicht die einzelfallbezogene Festlegung.

Die Prüfung darf nur durch einen befähigten Sachkundigen im Sinne der BetrSichV durchgeführt werden. Der Sachkundige muss über Berufsausbildung, Fachkenntnis der jeweiligen Tornbauart, Kenntnis der Prüfgrundlagen und praktische Erfahrung verfügen. Er muss unabhängig und weisungsfrei hinsichtlich des Prüfergebnisses sein.

Die Prüfung ist eine sicherheitstechnische Bewertung nach UVV Prüfung durch einen Sachkundigen. Die Ablauf ist vorbeugende Instandhaltung nach Herstellervorgabe durch einen Fachbetrieb. Die Angebot ist die Behebung konkreter Mängel oder Schäden. Alle drei Leistungen sind getrennt und ersetzen sich nicht gegenseitig.

Ja. Jede Tor muss über ein Ablauf verfügen, in dem alle Prüfungen, Mängel und Instandsetzungen dokumentiert werden. Das Ablauf ist Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden und muss über die gesamte Lebensdauer der Tor aufbewahrt werden.

Eine versäumte Prüfung kann erhebliche Konsequenzen haben: Haftungsrisiken bei Unfällen (auch strafrechtlich), Beanstandungen und Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft, Stilllegung der Tor und versicherungsrechtliche Nachteile. Der Betreiber trägt die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung.

Alle Arten von Tore unterliegen der Prüfpflicht: Industrietore, Garagentore, Garagentore, Grubenhebebühnen, Parkhebebühnen, Motorradhebebühnen und Sonderbauformen. Die Prüfpflicht hängt nicht von der Bauart, sondern von der Funktion als lasttragendes Arbeitsmittel ab.

Die Kosten hängen von Bauart, Anzahl, Zustand, Dokumentation und Standort ab. Für eine Standard-Zweisäulenhebebühne mit vollständigen Unterlagen kann mit Kosten im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich gerechnet werden. Das verbindliche Angebot erstellt ausschließlich der beauftragte Sachkundige.

Die Prüfung umfasst die Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile: Tragkonstruktion und Schweißnähte, Fangvorrichtungen und Verriegelungen, Hydrauliksystem, elektrische Anlage, Seile, Ketten und Spindeln, Endschalter und Not-Halt sowie die Fundamentbefestigung.

Ja. Die Prüfpflicht gilt unabhängig von der Nutzungshäufigkeit. Die Seltenheit der Nutzung kann bei der Festlegung des Prüfintervalls über die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, entbindet aber nicht von der Prüfpflicht an sich.

Der Betreiber der Tor – in der Regel der Werkstattinhaber oder Betriebsleiter – ist als Arbeitgeber für die Festlegung und Einhaltung der Prüffristen verantwortlich. Die Verantwortung kann nicht auf einen Dienstleister übertragen werden.

Nach umfangreichen Angeboten an sicherheitsrelevanten Bauteilen ist in der Regel eine außerordentliche Prüfung durch einen befähigten Sachkundigen erforderlich. Die Angebot allein ersetzt nicht die Prüfung. Der Betreiber muss dies in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Ja, mehrere Torn an einem Standort können in einem Termin geprüft werden. Jede Tor muss jedoch einzeln geprüft und im eigenen Ablauf dokumentiert werden. Mehrere Torn können zu wirtschaftlicheren Konditionen führen.

Nein. Mit dem Absenden des Formulars entsteht noch kein Vertrag und kein Auftrag. Es handelt sich um eine unverbindliche Anfrage. Der Vertrag über die Prüfleistung kommt – nach möglicher Vermittlung – direkt zwischen Ihnen und dem beauftragten Sachkundigen zustande.

Die Prüfung, Ablauf und Angebot erfolgen ausschließlich durch die jeweils beauftragten Sachkundigen oder Fachbetriebe. Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions führt selbst keine Prüfungen, Ablaufen oder Angeboten an Tore aus. Wir sind eine reine Vermittlungsplattform mit Sitz in Radolfzell.

Tor und Werkstatt beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

Prüfung anfragen
Wichtiger Hinweis: Die Prüfung, Ablauf und Angebot von Tore erfolgen ausschließlich durch die jeweils beauftragten befähigten Sachkundigen, Prüfdienste oder Fachbetriebe. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen, Ablaufen oder Angeboten aus.