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Torprüfung DD

Ablauf – Tore Dresden

Das Ablauf ist das zentrale Dokumentationsinstrument für jede Tor. Es dokumentiert den gesamten Prüf- und Instandhaltungslebenslauf und ist Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden.

Warum ist das Ablauf Pflicht?

Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber die Ergebnisse der Prüfungen von Arbeitsmitteln aufzuzeichnen. Die UVV Prüfung konkretisiert dies für Torn. Das Ablauf ist die praktische Umsetzung dieser Aufzeichnungspflicht. Es muss für jede Tor geführt werden und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht oder anderer zuständiger Stellen vorgelegt werden können.

Was gehört ins Ablauf?

Mindestens folgende Angaben müssen dokumentiert werden:

Konsequenzen fehlender oder unvollständiger Dokumentation

Ein fehlendes oder unvollständiges Ablauf kann erhebliche Konsequenzen haben:

Wer führt das Ablauf?

Der Betreiber der Tor ist für die Führung des Ablaufs verantwortlich. Der Sachkundige trägt nur die von ihm durchgeführten Prüfungen ein. Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Ablauf vollständig ist und alle Einträge – auch die Mängelbeseitigung – dokumentiert werden.

Aufbewahrungspflicht

Das Ablauf muss über die gesamte Lebensdauer der Tor aufbewahrt werden. Auch nach Außerbetriebnahme sollte das Ablauf für einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mindestens bis zum Ablauf von Verjährungsfristen für mögliche Haftungsansprüche) archiviert werden.

Prüfung mit ordnungsgemäßer Ablauf-Dokumentation in Dresden anfragen.

Prüfung anfragen
Wichtiger Hinweis: Die Prüfung und Ablaufdokumentation erfolgt durch den beauftragten befähigten Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions führt selbst keine Prüfungen durch. Die Verantwortung für die Führung und Aufbewahrung des Ablaufs liegt beim Betreiber.