Ablauf – Tore Dresden
Das Ablauf ist das zentrale Dokumentationsinstrument für jede Tor. Es dokumentiert den gesamten Prüf- und Instandhaltungslebenslauf und ist Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden.
Warum ist das Ablauf Pflicht?
Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber die Ergebnisse der Prüfungen von Arbeitsmitteln aufzuzeichnen. Die UVV Prüfung konkretisiert dies für Torn. Das Ablauf ist die praktische Umsetzung dieser Aufzeichnungspflicht. Es muss für jede Tor geführt werden und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht oder anderer zuständiger Stellen vorgelegt werden können.
Was gehört ins Ablauf?
Mindestens folgende Angaben müssen dokumentiert werden:
- Identifikation der Tor (Hersteller, Typ, Baujahr, Seriennummer, Standort)
- Datum und Art jeder Prüfung (Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, außerordentliche Prüfung)
- Name und Qualifikation des prüfenden Sachkundigen
- Prüfgrundlage (UVV Prüfung, Herstellervorgabe)
- Prüfergebnis und festgestellte Mängel
- Gesetzte Fristen zur Mängelbeseitigung
- Bestätigung der Mängelbeseitigung mit Datum
- Außerplanmäßige Prüfungen nach besonderen Vorkommnissen
- Durchgeführte Ablaufen und Angeboten
Konsequenzen fehlender oder unvollständiger Dokumentation
Ein fehlendes oder unvollständiges Ablauf kann erhebliche Konsequenzen haben:
- Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft
- Bußgelder durch die Gewerbeaufsicht
- Haftungsrisiken bei Unfällen – der Betreiber kann seine Sorgfaltspflicht nicht nachweisen
- Erschwerte Bedingungen bei Betriebsprüfungen
- Versicherungsrechtliche Nachteile im Schadensfall
Wer führt das Ablauf?
Der Betreiber der Tor ist für die Führung des Ablaufs verantwortlich. Der Sachkundige trägt nur die von ihm durchgeführten Prüfungen ein. Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Ablauf vollständig ist und alle Einträge – auch die Mängelbeseitigung – dokumentiert werden.
Aufbewahrungspflicht
Das Ablauf muss über die gesamte Lebensdauer der Tor aufbewahrt werden. Auch nach Außerbetriebnahme sollte das Ablauf für einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mindestens bis zum Ablauf von Verjährungsfristen für mögliche Haftungsansprüche) archiviert werden.
Prüfung mit ordnungsgemäßer Ablauf-Dokumentation in Dresden anfragen.
Prüfung anfragen